Mietkauf – Nutzen statt kaufen!

Beim Mietkauf erwerben wir das von Ihnen gewünschte Investitionsobjekt und überlassen es Ihnen zur Miete.

So wird beim Mietkauf Ihr Unternehmen wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes.
Sie können es also in Ihrer Bilanz aktivieren.

Das Kaufgeschäft auf Ratenzahlung empfiehlt sich, wenn Sie darüber hinaus staatliche Förderprogramme nutzen wollen oder vorweg gebildete Anspar-Abschreibungen steuerneutral auflösen wollen.

Sie werden mit Bezahlung der letzten Mietkaufrate automatisch auch rechtlicher Eigentümer.

Neben den Abschreibungsbeträgen geht in Ihre Erfolgrechnung der in den Mieten enthaltene Zinsanteil ein. Die Tilgungsbeiträge sind erfolgsneutral. Sie erhalten für Ihre Buchhaltung einen Tilgungsplan.

Die Umsatzsteuer auf die gesamte Mietforderung wird bei Vertragsbeginn in einer Summe fällig! Diese kann von Ihnen als Vorsteuer in voller Höhe wieder geltend gemacht werden!

Mietsonderzahlungen sind auch hier nicht zwingend – Ihre Liquidität und Ihre Kreditlinien bleiben ebenso erhalten. Zur Reduzierung der monatlichen Aufwendungen kann (in Anlehnung an einen Leasingvertrag mit Restwert ) eine Schlussrate vereinbart werden.

Üblicher Ablauf eines Mietkaufgeschäfts